AW: § 23 BauNVO und Staffelgeschosse
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Meine mich zu erinnern, dass die Baulinie für sämtliche Geschosse gilt. Nicht in jedem Bundesland muss man aber an allen Gebäudeseiten zurückspringen, um ein Staffelgeschoss (also kein Vollgeschoss) herzustellen, vielleicht ist es ja doch möglich? |