Falls es sich um Sporthallen handelt:
DIN 18032-1:2003-09 - Anhang A (informativ)
Punkt A.2
Je Umkleideplatz ist eine Sitzbankfläche von mindestens 0,4 m Breite und 0,3 m Tiefe erforderlich, die Verkehrsflächen sollen mindestens 1,5 m breit sein oder 1,8 m, wenn der Raum zwischen den gegenüberliegenden Bänken gleichzeitig als einziger Durchgang dient.
Je Umkleideplatz sind ausreichende Hänge- und Ablagemäglichkeiten erforderlich. Auf gute Reinigungsmöglichkeit unter den Bänken ist zu achten. Je Umkleideraum sind spiegel und Steckdosen vorzusehen.
Für Berlin: PDF-Seite 6
https://www.berlin.de/imperia/md/con...gshandbuch.pdf