Sieh Dir mal die ASR 2.3 Nr 10 (
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z...ublicationFile) an.
Im Grunde ist so etwas mit dem SiGeKo abzustimmen. Der Bauleiter nach LBO ist allerdings für die Umsetzung verantwortlich und haftbar, wenn jemand zu Schaden kommt, denn er ist für die Verkehrssicherheit zuständig.
(Und kann übrigens Punkte in Flensburg bekommen...)