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Corbusier_Werne
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Corbusier_Werne: Offline


Corbusier_Werne is on a distinguished road

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Datum: 05.10.2015
Uhrzeit: 16:28
ID: 54897



Haftung Bauleiter

#1 (Permalink)
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Hallo zusammen

Ich arbeite als Angestellter in einem Architekturbüro, bin aber kein Mitglied in einer Architektenkammer.

Nun ist jemand privat an mich heran getreten, der möchte dass ich die Bauleitung seiner Sanierung mache. Er hat ein Haus gekauft und möchte dies etwas umbauen und energetisch sanieren.

Für den Umbau hat er bei einem Architektenkollegen einen Entwurf machen lassen. Der Kollege hat die Planung eingereicht und der Bauantrag liegt nun vor. Bauherr und Architekt haben sich mittlerweile zerstrittenen und sich getrennt. Der Bauherr sucht nun jemanden um Ausschreibungen zu erstellen, die Arbeiten zu überwachen und Rechnungen zu prüfen. Dies entspricht auch meinem Tätigkeitsprofil als Angestellter. Bin fachlich dazu also in der Lage. Eine Planvorlageberechtigung benötige ich, aufgrund der bereits erteilten Genehmigung, keine. Darf ich ohne Kammereintragung (RLP) als Bauleiter Nebenberuflich tätig sein? Wie sieht es aus mit der Haftung? Kann ich z.b. einen Vertrag als "Berater" abschließen?

Es gibt doch zahlreiche Bauleiter die keine Architekten sind? Oft werden diese von Bauherrn eingesetzt, die ihren Architekten nur für die LPH 1-4 beauftragt haben und kein Honorar für 5-9 zahlen möchten.

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