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Archimedes, Du bringst etwas Unschärfe rein. Der Bauherr sucht nach der
Beschreibung zunächst einen Objektüberwacher, was Du zitierst ist der Bauleiter
LBO. Das muss ja nicht ein und derselbe sein. Der Bauleiter LBO könnte auch der
Polier des Rohbauers sein.
@Corb. Egal ob nun als Objektüberwacher und/oder als Bauleiter LBO, bzgl.
des Haftungsrisikos kann ich Archimedes nur zustimmen. Du und das
bauausführende Unternehmen haften bei mangelhafter Werkleistung als
Gesamtschuldner. Und als Bauleiter LBO bist Du z.B. bei Arbeitsunfällen erste Wahl
bei der Suche nach einem Mitverantwortlichen.
Wenn das Verhältnis vorher im Streit beendet wurde, ist das natürlich doppelt heikel... |