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Blumenschein
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Datum: 28.10.2015
Uhrzeit: 00:25
ID: 54951



AW: Bauleitung Dokumentation Schriftverkehr #13 (Permalink)
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Hallo zusammen,

vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Gibt es denn auch Erfahrungen mit Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für Bauleitugen, sprich muss jede Mail ausgedruckt werden.

Ein öbuv Sachverständiger muss z.B. gemäß Sachverständigenordnung Westfalen Nord vom 21.06.2012, §13 (2) dazu verpflichtet die sonstigen schriftlichen Unterlagen ... mindestens zehn Jahre lang aufzubewahren.

Gibt es ähnliche Vorschriften für Bauleiter?
Gruß
--
Blumenschein

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