Zitat:
Zitat von Blumenschein Gibt es denn auch Erfahrungen mit Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für Bauleitugen, sprich muss jede Mail ausgedruckt werden. |
Generell muss alles, was als Beweismaterial verwendet werden kann mind. 10 Jahre aufbewahrt werden.
Die Archivierung kann auch digital erfolgen, dabei sollte aber darauf geachet werden, dass die Dateien so gespeichert werden, dass sie im Zweifel in 10 Jahren noch geöffnet werden können.
D.h. die CD / DVD ist das denkbar schlechteteste Medium.
Proprietäre Dateiformate irgendwelcher Spezialanwendungen könnten in 10 Jahren auch nicht mehr eigelesen werden, da ggf. die Software nicht mehr verwendet wird oder mit mit Windows 20 / MacOS X 10.21 vielleicht auch nicht mehr läuft...