Umgehung der DIN 18040-1 bei Bürogebäuden
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Auf welcher Grundlage kann ein Bauherr festlegen, dass ein Bürogebäude nicht oder nur teilweise nach DIN 18040-1 barrierefrei ausgeführt wird?
Ich kenne diverse Fälle, in denen z.B. die Handläufe von Treppen nicht auf 0,85 m geplant werden mussten, obwohl es sich um Bürogebäude oder sogar öffentliche Bauherren handelte.
Aus ästhetischer Sicht sind natürlich die additiven Handläufe auf 0,85 m Höhe neben der 1,10m hohen Absturzsicherung nicht besonders schön, nur auf welcher Grundlage kann man die Auflagen aus der DIN 18040-1 umgehen? |