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Florian
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Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all

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Datum: 06.11.2015
Uhrzeit: 11:16
ID: 54982



AW: Umgehung der DIN 18040-1 bei Bürogebäuden

#2 (Permalink)
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Ok - ich führe dann mal ein Selbstgespräch, vielleicht hat ja jemand noch erhellende Ergänzugen.

Eine DIN ist erst einmal nur eine anerkannte Regel der Technik, bei der ein Bauherr entscheiden kann, ob er von dieser Abweichen möchte.


Bei der DIN 18040-1 handelt es sich aber um eine in Berlin bauaufsichtlich eingeführte Norm durch AV LTB vom 23. Mai 2012. (http://www.stadtentwicklung.berlin.d...auen/AVLTB.pdf Anlage 7.3/1).

Sie ist somit m.E. Gesetz und muss angewendet werden.

Nun wird aber in dieser Anlage 7.3/1 darauf hingewiesen, dass die Einführung sich nur auf die baulichen Anlagen, die nach §51 Abs. 2 BauO Berlin barrierefrei sein müssen bezieht.

Hier nun ein Blich in den §2 Abs. 2 (http://www.stadtentwicklung.berlin.d...en/BauOBln.pdf)

Zitat:
1
Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen so errichtet und instand gehalten werden, dass sie von Menschen mit Behinderungen, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern über den Hauptzugang barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können.
2
In diesen baulichen Anlagen sind neben den Rettungswegen im Sinne von §33 zusätzliche bauliche Maßnahmen für die Selbstrettung von Behinderten im Rollstuhl nur dann erforderlich, wenn die Anlage oder Teile davon von diesem Personenkreis überdurchschnittlich, bezogen auf den Bevölkerungsanteil der Behinderten, genutzt werden.
3
Anderenfalls genügen betriebliche Maßnahmen, die die Rettung mittels frem-
der Hilfe sicherstellen.
Satz 1 ist z.B. durch eine Aufzugsanlage gegeben.

Satz 2 bezieht sich nur auf Behinderten im Rollstuhl.
Der §33 definiert nicht, dass eine notwendige Treppe "barrierefrei" sein muss.

Ist damit die Grundlage für eine Abweichung der Handlaufhöhen gegeben?
__________________
Florian Illenberger

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