AW: Umgehung der DIN 18040-1 bei Bürogebäuden
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Auf welchen Punkt im Leitfaden beziehst Du Dich? (Der Verweis auf ein 218 Seiten langen Leitfaden - unverbindlich - hilft mir jetzt nicht wirklich.)
Aber ich denke nicht, dass ich da etwas missverstehe.
Die DIN gilt eindeutig für Bürogebäude. Das geht unmissverständlich aus dem Anwendungsbereich hervor.
Nur, wie ich in meinem 2. Beitrag schon erörtert habe, ist die DIN erstmal nur eine aRdT, die durch den AG nicht befolgt werden muss. Somit muss z.B. nicht jede Büroeinheit 100% barrierefrei geplant werden.
Die von Dir erwähnten Bereiche von Bürogebäuden, die öffentlich zugänglich sind, decken sich aber mit der bauaufsichtlich eingeführte Norm, die sich auf den §50 der BauO Bln beziehen, und zu Teilen der DIN verpflichten. |