AW: Umgehung der DIN 18040-1 bei Bürogebäuden
# 9 ( Permalink)
Social Bookmarks:
Ich bin mir nicht sich, ob es ganz klar ist, auf was ich hinaus will.
1. DIN 18040-1 findet grundsätzlich ersteinmal Anwendung in Bürogebäuden. (siehe Anwendungsbereich)
2. DIN ist kein Gesetz, d.h. es steht dem Arbeitgeber / Bauherren frei, die Inhalte umsetzen zu lassen oder eben auch nicht.
@ personal cheese: Damit hat es die von dir genannten Konsequenzen eben nicht. - d’accord
3. Teile der DIN 18040-1 sind in Berlin bauaufsichtlich eingeführt. Damit sind sie verpflichtend. (Siehe Bezug zu §50 BauO Bln)
Und genau wie du es sagst, personal cheese, bezieht sich §50 u.a. auf die allgemeine Erschließung.
So und nun der springende Punkt: Ich sorge mit einem Aufzug dafür, dass alle Menschen barrierefrei in das Gebäude kommen.
Nur wie kommen diese Menschen wieder sicher aus dem Gebäude, wenn ich das Fluchtreppenhaus nicht nach DIN 18040-1 gestalten muss. (Stichwort Selbstrettung) |