Nein, ich bin nicht deiner Meinung, dass die DIN 18040-1 generell für Bürogebäude gilt. Im Anwendungsbereich wird auf §50 MBO verwiesen. darin heißt es:
Zitat:
(2) Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen von Menschen mit Behinderungen, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können.
Diese Anforderungen gelten insbesondere für
1. Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens,
2. Sport- und Freizeitstätten,
3. Einrichtungen des Gesundheitswesens,
4. Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude,
5. Verkaufs- und Gaststätten,
6. Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen.
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Der Text der DIN verkürzt hier leider nur.
Aber mach doch einfach, was du denkst...