Zitat:
Zitat von personal cheese Aber mach doch einfach, was du denkst... |
??? Das geht beim Bauen ja leider nicht.
P.S. Was für eine MBO zietiert Du eigentlich. In den mir zugänglichen MBOs steht unter §50 Abs. 2 folgendes
Zitat:
(2) Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen barrierefrei sein. Dies gilt insbesondere für
Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens,
Sport- und Freizeitstätten,
Einrichtungen des Gesundheitswesens,
Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude,
Verkaufs-, Gast- und Beherbergungsstätten,
Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen.
Für die der zweckentsprechenden Nutzung dienenden Räume und Anlagen genügt es, wenn sie in dem erforderlichen Umfang barrierefrei sind. Toilettenräume und notwendige Stellplätze für Besucher und Benutzer müssen in der erforderlichen Anzahl barrierefrei sein.
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Das "zweckentsprechend" bezieht sich bei Dir auf das ganze Gebäude, in "meiner" MBO aber nur auf die Räume - also die Nutzfläche, sprich alles andere muss barrierefrei sein.