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Archimedes
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Datum: 16.11.2015
Uhrzeit: 14:18
ID: 55015



AW: Haftung Bauleiter #14 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von gozi Beitrag anzeigen
Es ist m. W. nicht möglich dass dich der Bauherr ohne dein Wissen als Bauleiter angibt. Du musst ja das Formular auch unterschreiben.
Nein, in Rheinland-Pfalz gibt es kein Formular nach neuer LBauO. Das ist bewusst so gestaltet im Gesetz und wird auch in der Umsetzung ohne Formular geregelt. Es muss ein Bauleiter nach LBauO vorhanden sein, den man im Bedarfsfall fragen oder hinzuziehen kann und der automatisch verdonnert ist Unregelmäßigkeiten anzuzeigen. Wie der Bauherr das anstellt und wen er dafür benennt, bleibt ihm überlassen, sofern die Leute sachkundig sind. Das ist ja eben das Problem, dass ich befürchte, dass der Architekt automatisch als Bauleiter LBauO betrachtet wird.


Zitat:
Zitat von gozi Beitrag anzeigen
Wie gesagt, wenn dem Bauherrn klar ist dass er dann 2 Leute für Bauleitung (LBO) und Bauüberwachung bezahlen muss, ist es eben möglich dass er sich den Bauüberwacher (Honorar nach HOAI) dann eben spart. Das Honorar ist ja hierfür nicht unerheblich.
Das wäre im Einzelfall nicht schlimm, wenn man uns nicht mit der Bauleitung beauftragen würde. Schlimmer wäre es ohne Absicherung und Honorar regelmäßig für Dinge verantwortlich gemacht zu werden, die man gar nicht bewusst überwacht.

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