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Hallo zusammen,
nach Recherche im Netz findet man zahlreiche Informationen, wie man Bedenken VOB gerecht anmeldet, jedoch nicht wie man Bedenken zurückweist.
Im konkreten Fall fordert ein Estrich- und Fliesenleger bei einer Linienentwässerung im Badezimmer den kompletten Estrich in Epoxidharz auszubilden, da dieser schwindärmer ist als Zementestrich. Die Kosten sind jedoch auch deutlich höher. Im konkreten Fall gibt es kein Regelwerk, dass einen Epoxidharz als Estrich bei einer Linienentwässerung vorgesehen ist.
Dennoch beharrt der Estrichleger auf seine Bedenken und verweigert eine Gewährleistungsübernahme, sollte ein Zementestrich eingebaut werden.
Wie kann man diese Bedenken zurückweisen, so dass er einsehen muss, dass er in der Gewährleistung ist. Welche Möglichkeiten gibt einem die VOB. Reicht es aus, dass die Bedenken formal unzureichend sind.
Wie geht Ihr damit um?
Gruß
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Blumenschein |