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Ein Hauptproblem im Handwerk ...
Wer übernimmt die Verantwortung für eine wissentlich fehlerhafte Anweisung?
Ist eine Zurückweisung einer Bedenkenanmeldung nur ein weiter schieben der Verantwortung?
Man verlangt ja das ein andere für sich in Haftung tritt ...
Würde mich selbst mal interessieren!
Da ich eine Fertigungsfirma hatte (Schlosserei) hatte ich viele zurück gewiesenen Bedenkenanmeldungen ... das zur folge hatte das ich einige gesetzlich Verbotene Geländer fertigen musste die ich sogar gesetzlich nicht ein mal ausführen darf! Und heute immer noch mit fast jedem Architekten streiten muss nur um die Gesetzlichen Vorgaben einzuhalten ... |