Zulässige Flächen-Abweichungen zwischen den Planungsphasen
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Gibt es Regelungen oder Urteile über zulässige Abweichungen von Raumflächen zwischen der LPH 3 / 4 und LPH 5?
In der Leistungsphase 3 wird üblicherweise im Maßstab 1:100 gezeichnet und Details zu Wandaufbauten und Schachtabmessungen sind noch nicht immer endgültig bekannt.
In der LPH 5 werden alle Punkte detailliert. Wenn nun in der LPH 5 im Maßstab 1:50 gezeichnet wird, dabei auf die Wände der Putz addiert wird und sich Schachtabmessungen bei der Planfortschreibung ändern oder z.B. durch detailliertere Schallschutzanforderungen Trockenbauwände dicker werden, kommt es zwangsläufig zu einer Verringerung der Nutzfläche.
Das kann u.U. für den Bauherren recht ärgerlich sein, da er bei der Vermarktung oder eigenen Berechungen von für Ihn günstigeren Werten ausgegangen ist.
Nun aber die Frage: Wie groß darf die Änderung sein ohne das dem Planer eine mangelhafte LPH 3 vorgeworfen werden könnte? |