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Hallo allerseits!
Gibt es eine baurechtliche Vorschrift, die besagt,
dass in Wohnungen, in denen die Rollläden elektrisch betrieben werden,
Nothandkurbeln bzw. Akku-betriebene Notraffungen vorgesehen werden müssen,
wenn die Rollläden den zweiten Fluchtweg versperren könnten?
viele Grüße |