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Hallo, „ Bei der Beseitigung von Mängeln und Schäden an Estrichen muss zunächst entschieden werden, ob eine Ausbesserung technisch sinnvoll oder eine Erneuerung wirtschaftlich günstiger ist.
Eine Ausbesserung erfolgt meist durch Schließen von Rissen (und Hohlstellen). Das Schließen kleiner Risse, aber auch Hohlstellen kann durch eine einfache Tränkung bzw. eine Art Anstrich mit einer Kunstharzlösung erfolgen. Dieses Verfahren dient auch zur Verfestigung der Oberfläche.
Das kraftschlüssige Schließen von Rissen und Hohlstellen im Estrich wird in die 4 Verfahren Vergießen, Verdübeln, Vernieten und Verdrahten unterteilt.
Bei Verbundestrichen ist zusätzlichen Verpressen möglich.“ Bundesarbetiskreis Altbauerneuerung e.V. (Hrsg), Bauen im Bestand, Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH & Co.KG, Köln 2006, S. 188
Leider gibt es in zuvor genannter Publikation keine Hinweise auf Regelwerke oder ähnliches.
Gruß
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Blumenschein |