Zitat:
Zitat von Baumplanerin ....da man meines Wissens nach bei jeder Kammer in die Versorgung kommt. Sonst wärst du ja zur gesetzlichen Rente verpflichtet. |
Ich habe es nicht nachgeschaut, aber es gibt meines Wissens nach schon eine Frist bis zu welcher man ins Werk eintreten muss, ansonsten wird man möglicherweise nicht mehr aus der gesetzlichen Rente gelassen, denn das geht immer nur auf Antrag und auf Nachweis einer anderweitigen Rentenversorgung.
Da die Deutsche Rentenversicherung auch künftig auf Beitragszahler angewiesen ist, versucht man der zunehmenden Flucht in private Versorgungswerke schon länger einen Riegel vorzuschieben.