AW: Keine Aufnahme ins Versorgungswerk aufgrund Promotion?
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Also ich bin nochmal den Vorschriften der Bayrischen nachgegangen (die scheinbar auch für Rheinland-Pflalz und Niedersachsen gelten).
Da steht drin, man KANN als Absolvent in die Versorgung eintreten, für 4 Jahre bzw. bei Teilzeit, Arbeitslosigkeit oder Krankheit bis zu 8 Jahre. Danach muss man in der Kammer sein (was sonst passiert, steht da nicht, aber ich vermute, die Gelder werden dann bis zum Eintritt aufgehoben). Hinderungsgründe des Kammereintritts: Berufsunfähigkeit und Erreichen des Rentenalters beim Eintritt.
Ich bin bis heute kein Kammermitglied und war noch nie in der Versorgung. Vermutlich werde ich 2016 eintreten, aber ich habe schon 2009 abgeschlossen. Mit der Kammer hatte ich erstmals vor 2 Jahren Kontakt, nein, die Erfahrung reicht nicht (wenn man nicht genommen wird, kostest das 150€) und die 4-Jahres-Frist war vorbei (hatte auch mal berufsferner gearbeitet). Ich bin schon immer selbständig und nicht versicherungspflichtig, sehe bei mir also keinen Grund, warum sie mich nicht nehmen sollten.
Zum Eintritt können Seminare angrechnet werden, sind aber kein Muss in Bayern. Wichtiger ist die Erfahrung in sämtlichen Leistungsphasen und zwar gleichmäßig verteilt.
An deiner Stelle würde ich nochmal in Ruhe alle Unterlagen lesen. Vielleicht hattest du bei deinem Anruf auch nicht den richtigen Ansprechpartner? |