Hallo Flo,
Danke für deine Antwort ! Stimmt, wäre nicht schlecht gewesen wenn wir angegeben hätten in welchen gebiet sich das Haus befindet
. Also es steht in einem reinen Wohngebiet.
Wir sind uns nicht sicher ob wir die Abstandsflächen voll anrechnen müssen auf allen Seiten, da das Gebäude in firstrichtung länger als 16m ist ?!?
Oder reicht es aus, dass die Abstandsflächen nur auf den traufseiten, wo das Gebäude über 16m lang ist, voll angerechnet werden müssen ??
Leider kann ich keinen Anhang uploaden... Funktioniert irgendwie nicht.
Vieler Grüße
Martin & Tom