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Honorarsatz muss individuell vereinbart werden, ansonsten gilt der Mindestsatz.
Während die HZ ja nur stur nach Objekt geht, also nach der Punktezuordnung
relativ objektiv ermittelt werden kann, gibt es diese Kriterien für den HS nicht.
Ist Verhandlungssache, der AG muss überzeugt werden warum eine Planung
gegebenenfalls aufwendiger ist und somit einen höheren Honorarsatz rechtfertigt.
Für den Hochbau gibt es dazu eine Tabelle mit Kriterien vom Sachverständigen
Rainer Eich, FNP ist nicht aber so mein Acker, da musst Du selbst mal
recherchieren... |