AW: Zulässigkeit einer Wendeltreppe als 2. Fluchtweg in mehrgeschossigem Bürogebäude
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Dazu gleich eine Frage:
wie sieht es aus wenn die Personen sich nicht selbst retten können, sprich geborgen werden müssen?
z.B. eine Bergung durch Feuerwehr oder Sanitätspersonal statt findet? Durch eine Trage?
Auf alle fälle von Brandschutzbeauftragten und BG freigeben lassen ... |