AW: Zulässigkeit einer Wendeltreppe als 2. Fluchtweg in mehrgeschossigem Bürogebäude
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Soweit das aktuelle Rechercheergebniss:
Technische Regeln für Arbeitsstätten sind anders als z.B. die Arbeitsstättenverordnung nicht rechtsverbindlich.
Sie sind nur technische Regeln, von denen der AG einer Abweichung zustimmen kann.
Abweichungen der Technische Regeln für Arbeitsstätten sind daher durch den Arbeitgeber mit dem Unfallversicherer zu klären.
Erfahrungsberichte oder weiterführendes Wissen hierzu ist aber weiterhin willkommen! |