AW: Zulässigkeit einer Wendeltreppe als 2. Fluchtweg in mehrgeschossigem Bürogebäude
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Hallo Tom,
danke für den Link.
Der Brandschützer sieht in unserem Fall nur das Problem mit den Arbeitsstättenrichtlinien, die für seine Bewertung aber unerheblich sind.
BauO Berlin, Arbeitsstättenverordnung etc. schließen Wendeltreppen als 2. Fluchtweg nicht aus.
Der KomNet Dialog spricht auch von einer Spindeltreppe - es wird ja scheinbar auch zwischen Spindel- und Wendeltreppe unterschieden...
Wie viele Personen sollten sich in einem Hotel über die Wendeltreppe retten können? Dort sollten doch mit Sicherheit auch die Arbeitsstättenrichtlinien herangezogen werden?!
Gab es besondere Abstimmungen für diese Wendeltreppe? |