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Ich war vor rund 2 Jahren auf einem Seminar der VBG zum Arbeitsstättenrecht. Auf ebendiese Frage von mir kam die Antwort, dass man den Weg ins WC analog dem "Gang zum persönlich zugewiesenen Arbeitsplatz" nach ASR A1.8 behandeln kann. Schriftlich wird man das wohl nicht finden.
Die Möglichkeit der Verringerung der Türbreiten gilt übrigens nur in Fluren (ASR A2.3) |