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Eben. Die Arbeitsstättenrichtlinien sind meistens strenger als die DIN und Verordnungen.
Natürlich sind sie gesetzlich für uns nicht bindend, wenn der AG zustimmt.
Aber es empfiehlt sich doch meist nach den a.R.d.T. zu bauen.
Daher die Frage: Lassen die beiden oben zitierten Auszüge noch Interpretationsspielraum???
Geschrieben via Tapatalk auf meinem iPhone. |