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Das Problem wird sein, dass zwar das Preisrecht kippt, aber nicht die Haftung.
Es gab ja grad ein schönes Urteil gegen die Bauherrenschützer, die für
Honorar ein paar Stunden den GU beim Eigenheimbau überwachen. Die Leute
haben nämlich einen Werkvertrag, wurde nun jüngst festgestellt, und sind
damit auf noch dünnerem Eis als wir. (Davor hat mich meine Versicherung
immer gewarnt und ich mich natürlich gefragt, wie denn diese Schützer das
machen)
Angenommen: Haus für 250k€ 300/400, HZ3, Mittelsatz. Selbst wenn Du nur
50€/h netto ansetzt, hast Du keine zwei Arbeitswochen für die komplette
Vorbereitung der Vergabe. Find ich schon sportlich, besonders wenn man
immer mal was anderes macht und ein bisschen recherchieren muss.
Fängt man dann erst einmal an sich mit den Urteilen über die Erwartungen an die
Leistung des Planers zu beschäftigen (seitens der Rechtsprechung), verliert
man fast unweigerlich jede Hoffnung, dass das überhaupt zu schaffen ist.
Der Planer muss eh schon auf Lücke gehen.
Der Preiswettbewerb wird dementsprechend in einem Lückenwettkampf
enden, dann muss jeder für sich selbst entscheiden welches Risiko er eingeht... |