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jonathan.wii
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jonathan.wii: Offline


jonathan.wii is on a distinguished road

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Datum: 16.03.2016
Uhrzeit: 01:22
ID: 55397



Erster Bauantrag

#1 (Permalink)
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Für meine Eltern soll im Erdgeschoss des Wohnzimmers eines Holzständerhauses Richtung Süden die Außenwand vollverglast werden.
D.h. dass ein großteil der Fächer sowie 2 Ständer entfernt werden und außen eine Pfosten-Riegel-Aufsatzkonstruktion angebracht wird (Außenbündig in einer äußeren Dämmebene)

In §55 sowie §56 der HBO wurde kein Absatz gefunden der von einem Bauantrag befreit (zumal auch die Statik des Gebäudes beeinträchtigt wird), sodass ich mich nun mit der Genehmigunsplanung auseinandersetzten muss.

§60 der HBO besagt, dass "dem Bauantrag alle für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Bauvorlagen beizufügen sind" - Ist hier davon auszuegehen, dass z.B. irrelevante Ansichten wegzulassen sind, oder ein Teilschnitt des Gebäudes ausreichend ist, da die Fassade in meinem Fall nur im EG Süd betroffen ist!?

Können Anlagen wie: "Grundstücksentwässerung, Abstandsflächennachweis, Nachweis des Vorbeugenden Brandschutzes, Schallschutz" in meinem Fall ausgelassen werden.

Ist ein Bauantrag nur dann möglich, wenn der Architekt in der hessichen Architektenkammer eingetragen ist?

Gerade habe ich gelesen dass ein Statiknachweis auch nur durch einen hessischen Ingenieur erfolgen kann.


Ich hoffe Sie können mir mit meinen Fragen weiterhelfen oder meine
Vermutungen kommentieren.

Vielen Dank

J. Wiederin

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