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Hallo Beatbert,
die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst erhältst du unabhängig davon ob du in der gesetzlichen Rentenversicherung oder im Versorgungswerk bist. Die Entscheidung für das Versorgungswerk vs. gesetzliche Rentenversicherung dürfte immer noch - trotz der Niedrigzinsphase und der damit verbundenen Schwierigkeiten der Versorgungskammern das Kapital renditestark anzulegen -für das VW positiv ausfallen.
Ich denke unterm Strich bekommt man beim Versorgungswerk später mehr raus.
Ein - wie ich finde - starkes Argument für die VW ist auch die BU die im Gegensatz zur Erwerbsunfähigkeitsrente nur deine Tätigkeit als Architekt berücksichtigt....
Was denken die Anderen darüber?
VG Jericho |