AW: Teilkündigung durch Auftraggeber
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Interessantes Thema.
Nach meinem Kenntnisstand gibt es einen Anspruch auf Erstattung von entgangenem Gewinn seitens des Auftragnehmers wenn die Ausgeführten Mengen um mehr als X.xx % (ich glaube 10%) von den beauftragten Mengen abweichen. Das müsste auch für entfallene Positionen gelten.
In der Praxis habe ich noch nie erlebt, dass sich ein Unternehmer darauf berufen hat. Bei einem aktuellen Projekt haben wir den Fall, dass ein Gebäudeabschnitt der ursprünglich geplant war nun nicht mehr zur Ausführung kommen soll. Der Rohbauer hatte diesen Teil jedoch bereits in seinem Auftrag. Es gab ein klärendes Gespräch abseits des Baustellentrubels mit dem Ergebnis, dass die betreffenden Positionen nicht zur Ausführung kommen und aus dem Auftrag gestrichen werden. Nach meiner Erfahrung sind solche Gespräche in der Regel der beste Weg um Streitigkeiten zu vermeiden. |