AW: Teilkündigung durch Auftraggeber
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Bei öffentlichen Auftraggebern kenne ich es auch so, dass sie ungerne Leistungen (>10%) entfallen lassen, um zu verhindern, dass sie trotzdem den entgangenen Gewinn bezahlen müssen. Da es hier i.d.R. um öffentliche Ausschreibungen handelt, gibt es für die Firmen auch keinen Grund, den entgangenen Gewinn nicht einzufordern.
Wenn es z.B. Ersatzleisungen gibt, die der AN ausführen kann, kann das ein Weg zur Vermeidung von Konflikten sein.
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