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Wenn die einzelnen Gebäude klein genug sind, wäre dies durchaus möglich. Ich würde mit entsprechender Begründung an die genehmigende Behörde treten und dies besprechen.
Wenn das Ergebnis nicht passt, könnte man noch einmal von einem Anwalt für Baurecht prüfen lassen, ob es ähnlich gelagerte Fallbeispiele gab. |