Zeitspanne nach VOB/B bei Terminverzögerungen
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Hallo zusammen,
angenommen ein AN kann mit seinen Arbeiten nicht zum in Terminplan vereinbarten Termin beginnen, sondern deutlich später. Folglich kann er auch den Endtermin nicht mehr halten.
Der Grund für die Verzögerung liegt sowohl beim AN als auch beim AG.
Wie viel Zeit hat der AN gemäß VOB/B ab dem neuen Termin für die Vollendung seines Gewerks? Gilt die gleiche Zeitspanne wie im Terminplan vereinbart?
Danke für Infos,
Gruß
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Blumenschein |