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Tom
 
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Datum: 21.04.2016
Uhrzeit: 18:47
ID: 55578



AW: Zeitspanne nach VOB/B bei Terminverzögerungen

#2 (Permalink)
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Nach meinem Wissen aus der Bauleitungspraxis und aus Seminarunterlagen, die diese Frage konkret behandeln, wird der ursprünglich vertraglich vereinbarte Fertigstellungstermin bei einer vom AG (mit-) verschuldeten Verschiebung des Bauablaufes unwirksam.

Es muss eine neue Frist und ein neuer Fertigstellungstermin vereinbart werden. Dabei muss auf den AN Rücksicht genommen werden, da nicht selbstverständlich ist, dass er die Leistung zu dem späteren Zeitpunkt ausführen kann. Aus meiner Sicht muss man dem AN zunächst mal die gleiche Ausführungsfrist wie in dem ursprünglichen Terminplan zugestehen.

Wenn die neuen Vertragsfristen und -termine nicht im Konsens festgelegt werden, wird der AN mit Behinderungsanzeigen und dem übrigen VOB-Instrumentarium antworten und u.a. auch zurecht Mehrkosten wegen der Verzögerung des Bauablaufs anmelden. Das würde ich vermeiden.

T.

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