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Hallo zusammen,
in einem Beispiel sind das Herstellen von mehreren Deckendurchbrüchen (ca. 40,0 cm x 40,0 cm und ca. 3,70 m x 0,8 cm). Muss die Sicherung der Deckendurchbrüche (Loch überdecken mit Holzwerkstoffplatte, Geländer bauen) separat ausgeschrieben werden oder ist dies eine Nebenleistung, die nicht gesondert zu vergüten ist?
Danke für Infos,
Gruß
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Blumenschein |