Sicherheitstreppenraum und Feuerwehraufzug in Hochhäusern
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Hallo,
ich entwerfe für mein Diplom ein Hochhaus von ca 85m in Düsseldorf. Der Grundriss ist ziemlich klein (18mx17m), dennoch sind zwei Sicherheitstreppenräume notwendig und ein Feuerwehraufzug mit Sicherheitsschleuse. Meine Frage lautet nun: müssen diese `Brandschutzelemente` miteinander verbunden sein über einen Vorraum oder kann ich sie im Grundriss unabhängig voneinander, verteilen.
In der Bauordnung NRW ist festgehalten, dass der Feuerwehraufzug in unmittelbarer nähe eines notwendigen Treppenhauses platziert sein muss, doch was bedeutet `unmittelbare Nähe`? Weiß das jemand?
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!!! |