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Florian
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Datum: 10.05.2016
Uhrzeit: 14:18
ID: 55677



AW: Sicherheitstreppenraum und Feuerwehraufzug in Hochhäusern

#2 (Permalink)
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Neben der Bauordnung ist die Musterhochhausrichtlinie für dich relevant (http://www.bauordnungen.de/Muster-Ho...Richtlinie.pdf) - oder aber die entsprechende Landes-Richtlinie sofern vorhanden.

Bei Hochhäusern gibt es bundesweit gravierende Abweichungen in den Anforderungen.

Zu Deiner Frage - falls ich sie richtig verstehe:
Neben den Schleusen benötigst Du vermutlich einen notwendigen Flur. Vom notwendigen Flur müssen alle drei Erschließungen m.E. zu erreichen sein.

Theoretisch kannst Du natürlich alle drei Vertikalerschließungen irgendwo verteilen, solange sie von allen Einheiten erreichbar sind.

Die Entfluchtung über eine fremde Einheit ist im Neubau nicht zugelassen oder mindestens eine Ausnahme, somit ist die Lösung mit einem gemeinsamen notwendigen Flur / Vorraum vermutlich am effizientesten.

Ich würde in Deinem Fall eine Schachteltreppe mal prüfen. 360 m² pro Grschoss ist für ein Hochhaus ziemlich wenig, wenn man bedenkt, dass zu zwei Treppen, mind. zwei Aufzüge und diverse Schächte brauchst.

Übrigens sollte es auch einen größeren Aufzug geben! Schon allein beim Ausbau einer Etage müssen z.B. die GK Platten transportiert werden. Die kann man schlecht über die Treppe 80 m hoch tragen...
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Florian Illenberger

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