AW: VOB Sicherung von Kernbohrungen
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Nach der allgemeinen DIN 18299, Punkt 4.1.4 gehört eine Sicherung der Baustelle als Nebenleistung dazu - muss also vom AN geleistet und ohne gesonderte Ausschreibung in die EPs mit eingerechnet werden.
Hat sich die Frage auf Deiner Seite schon geklärt?
T. |