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Rennikka
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Rennikka: Offline


Rennikka is on a distinguished road

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Datum: 08.06.2016
Uhrzeit: 22:59
ID: 55713



Dachbodenausbau

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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin kein Architekt, habe aber eine Frage bzgl. eines Dachausbaues und damit zusammenhängendem Baurecht etc.
Wir wohnen in einem Mehrparteienhaus in Münster/NRW im Dachgeschoß, 3. OG. Über uns befindet sich ein ca. 40 qm großes, nicht ausgebautes Dachgeschoß, welches wir gerne ausbauen würden.
Wir haben allerdings Befürchtungen, dass das ganze Unternehmen an folgendem scheitert: Der Dachboden hat keinen Ausgang zum Treppenhaus, der Zugang würde über eine Treppe erfolgen, die nachträglich eingebaut wird und die sich in der Wohnung befindet. Bisher ist der Zugang über eine Klappe mit Auszieh-Leiter im Hausflur, welcher allerdings nach dem Umbau nicht mehr vorhanden sein wird.
Als Frage ist nun folgende: Würde es dem Gesetz genügen, wenn man entsprechend große Fenster einbaut? Welche Größe müssten diese Fenster dann mindestens haben?
Ich hoffe, ich habe mich nicht zu kompliziert ausgedrückt, aber wir sind für jeden Rat dankbar.

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