Eine Auftrags-Stückelung zur Umgehung des Schwellenwertes ist sicher nicht zulässig. Da müsste es auf Seiten der beteiligten Behörde aber auch ausreichend Sachverstand geben.
Vielleicht hilft diese Übersicht weiter:
http://www.abz-bayern.de/abz/inhalte...Checkliste.pdf
T.