AW: VOB Sicherung von Kernbohrungen
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Hallo,
nochmals kurz nachgehackt.
Angeommen, die Kernbohrungen werden nicht vom Sanitärinstallateur, sondern vom einem Bauunternehmer durchgeführt, der jedoch ebenfalls regelmäßig auf der Baustelle ist.
Würde er dann nicht gemäß DIN 18299, 4.2.4 Absturzsicherungen für fremde Ausführende einbauen und hätte damit eine besondere Leistung?
Danke für Infos,
Gruß
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Blumenschein |