AW: Ausschreibung: liefern&einbauen nach VOB
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ja bei uns steht das auch in den Vorbemerkungen, obwohl das nicht nötig wäre,
Blumenschein hat imho schon ganz richtig zitiert.
Und durch Vereinbarung VOB/B ist VOB/C ja automatisch mitvereinbart.
Der Werkvertrag schuldet das Werk und das ist nicht mit der Lieferung erbracht,
es sei denn es ist ausdrücklich nur Liefrung gefordert.
Es ist erstaunlich, dass es trotzdem immer wieder passiert, dass Handwerker das
als Nurlieferung (um)deuten. |