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Im neuen Architektenblatt gibt es einen Beitrag zu einem solchen Thema. Der könnte vielleicht helfen.
Richter muß auch nicht sein, aber eine Rechtsberatung würde ich empfehlen. Hängt natürlich von der Höhe der ausstehenden Rechnung ab.
Hattest Du einen Planungsauftrag oder einen Zeichnungsauftrag? |