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Blumenschein
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Datum: 08.11.2016
Uhrzeit: 23:13
ID: 56021



AW: Versorgungswerk Krankenversicherung #3 (Permalink)
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Hallo,

die Abgaben richten sich nach Deinem Einkommen, sprich Deinem Rentenbezug. Folglich musst Du je nach Einkommen, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ausgenommen Arbeitslosen- und logischerweise Rentenversicherung zahlen. Ich gehe davon aus, dass Du in die Pflegekasse weiterhin einzahlen musst.

Bitte beachte aber, wir diskutieren jetzt über Zahlungen, die nach heutigem Stand in vielleicht 30 Jahren fällig werden. Spätestens dann sind die Arbeiter von heute eine große Wählerschaft, so dass sich hier politisch noch einiges ändern kann.

Gruß
--
Blumenschein

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