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Wenn dein B-Plan aus 1975 ist, dann ist die BauNVO aus 1968 gültig für deine GRZ/GFZ berechnung.
GRZ berechnung: gezählt wird nur das Gebäude, also unberücksichtigt wird: Terrassen und Balkone, Zuwegungen, Zufahrten, Tiefgaragen und überdachte Stellplätze.
GFZ berechnung: Alle Vollgeschosse, Aufenthaltsräume in nicht Vollgeschossen also Dachgeschoss und Kellergeschoss. Unberücksichtigt bleibt es genauso wie bei der GRZ berechnung. |