Hallo Architekten
ich habe eine frage bezüglich eines B-Plans. Da steht: "Im Allgemeinen Wohngebiet (WA) darf die Traufhöhe (TH) max. 5,50 m
betragen, gemessen vom mittleren natürlichen Geländeanschnitt der talseitigen
Außenwand (vom Architekten beim Bauantrag durch Vermessung
nachzuweisen) bis zur Schnittkante des aufgehenden Mauerwerks mit der
Dachhaut."
was ist mit "
mittleren natürlichen Geländeanschnitt der talseitigen
Außenwand" gemeint?
ich hab einen vermesser beauftrag der die höhen aufgemessen hat.
ich habe auf dem höhenplan diese höhen: auf strassenseite 271.16, 272.98, 272.91. richtung garten 272.62, 272.82, 272.67, 272.61, 272.76, Kanaldeckel: 272,47.
wie soll ich das jetzt mittel an der talseitigen außenwand
ein kollege meinte 272.82+273.16 / 2 = 272.99 ist die mittere geländehöhe
stimmt das??