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vielleicht suchst Du lieber mit dem Begriff "Bauschlussreinigung"
In der VOB steht nichts weil Baureinigung keine Bauleistung ist.
(Die Unternehmer müssen im übrigen daher auch keine
Freistellungsbescheinigung gem. § 48 Abs. 1 EStG beibringen)
Im StLB findest Du aber unter LB033 Baureinigungsarbeiten. |