AW: Schneefang_Notwendig oder nicht?
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Notwendigkeit von Scheefanggittern ergeben sich m. E. nur aus der Verkehrssicherungspflicht, also Schutz vor Dachlawinen.
An traufständigen Gebäuden, die direkt an Bürgersteigen stehen, ist daher an der gesamten Traufe ein Schneefang. Gebäude die zurückversetzt liegen, haben meist nur über dem Eingang oder sonstigen schützenswerten Bereichen einen Scheefang.
Mir ist keine Norm bekannt, die aus konstruktien Gründen so etwas fordert. Ich denke aber, dass selbst bei einer beheizten Rinne ein Gitter vor der Rinne sicherlich nicht nachteilig wäre. |